Kundenservice

Gesetzliche Gewährleistung auf Smoby Produkte

Auf jedes SMOBY Produkt erhälst Du die gesetzlich vorgeschriebene Garantie für optimale Haltbarkeit. Innerhalb der Garantiefrist von zwei Jahren werden Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel durch den SMOBY Ersatzteilservice kostenfrei durch Reparatur oder, sollte es SMOBY nach eigenem Ermessen für nötig erachten, durch Austausch des Produktes behoben. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum, an dem das Produkt erstmals von einem Endverbraucher erworben wird. Falls Du einen Anspruch geltend machen willst, musst Du den Originalkaufbeleg, aus dem eindeutig der Name des gekauften Produktes, das Datum und der Ort des Kaufes hervorgehen, vorlegen.

SMOBY behält sich ausdrücklich vor, die Einsendung des bemängelten Produktes auf eigene Kosten zu verlangen. Ausgenommen von der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie sind die normale Abnutzung (z.B. bei Rädern), Mängel, die auf grobe Behandlung (einschließlich Unfälle, Missbrauch und mutwillige Überlastung) sowie Mängel oder Schäden, die durch nicht sachgerechte Nutzung oder Zweckentfremdung des Produktes entstehen. Des Weiteren ist die gesetzliche Garantie beschränkt auf die Verwendung des SMOBY Produktes durch den privaten Endverbraucher. Sie umfasst also nicht die gewerbsmäßige Verwendung (z.B. Fahrzeugverleih) sowie den Einsatz der SMOBY Produkte in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Kindergärten etc.).
Die Haftung von SMOBY ist der Höhe nach auf den Anschaffungswert des Produktes begrenzt.

Für weitere Informationen steht Dir das SMOBY Team gerne zur Verfügung.

SMOBY TOYS GmbH
Werkstraße 1
90765 Fürth/Bayern
Telefon: 0911/9765 01
Telefax: 0911/9765 5180
E-Mail: info@smobytoys.de
www.smobytoys.de / facebook.com/Smobytoys

Gesetzliche Gewährleistung auf Smoby Produkte

Auf jedes SMOBY Produkt erhälst Du die gesetzlich vorgeschriebene Garantie für optimale Haltbarkeit. Innerhalb der Garantiefrist von zwei Jahren werden Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel durch den SMOBY Ersatzteilservice kostenfrei durch Reparatur oder, sollte es SMOBY nach eigenem Ermessen für nötig erachten, durch Austausch des Produktes behoben. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum, an dem das Produkt erstmals von einem Endverbraucher erworben wird. Falls Du einen Anspruch geltend machen willst, musst Du den Originalkaufbeleg, aus dem eindeutig der Name des gekauften Produktes, das Datum und der Ort des Kaufes hervorgehen, vorlegen.

SMOBY behält sich ausdrücklich vor, die Einsendung des bemängelten Produktes auf eigene Kosten zu verlangen. Ausgenommen von der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie sind die normale Abnutzung (z.B. bei Rädern), Mängel, die auf grobe Behandlung (einschließlich Unfälle, Missbrauch und mutwillige Überlastung) sowie Mängel oder Schäden, die durch nicht sachgerechte Nutzung oder Zweckentfremdung des Produktes entstehen. Des Weiteren ist die gesetzliche Garantie beschränkt auf die Verwendung des SMOBY Produktes durch den privaten Endverbraucher. Sie umfasst also nicht die gewerbsmäßige Verwendung (z.B. Fahrzeugverleih) sowie den Einsatz der SMOBY Produkte in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Kindergärten etc.).
Die Haftung von SMOBY ist der Höhe nach auf den Anschaffungswert des Produktes begrenzt.

Für weitere Informationen steht Dir das SMOBY Team gerne zur Verfügung.

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90765 Fürth/Bayern
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